strand.wien communication design gmbh
Schottengasse 7/19, 1010 Wien
Mai 2024
1.1 Die strand.wien communication design GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Die AGB finden ausschließlich auf Rechtsgeschäfte mit Unternehmern Anwendung (B2B).
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, sofern der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie die konkret geänderten Bestimmungen wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht bei Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte oder Entgelte.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der unter deren Zugrundelegung geschlossenen Verträge unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
1.5 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Wird die Agentur vom potenziellen Kunden eingeladen, ein Konzept zu entwickeln, und kommt sie dieser Einladung noch vor Abschluss eines Hauptvertrages nach, gilt Folgendes:
2.1 Mit der Einladung und deren Annahme durch die Agentur entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), dem ebenfalls diese AGB zugrunde liegen.
2.2 Der Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Erstellung des Konzeptes kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl für ihn noch keine Leistungspflichten bestehen.
2.3 Sprachliche und grafische Bestandteile des Konzeptes, die Werkhöhe erreichen, sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Eine Nutzung oder Bearbeitung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.
2.4 Darüber hinaus umfasst das Konzept auch werberelevante Ideen, die zwar keine Werkhöhe erreichen, jedoch als Ausgangspunkt des kreativen Schaffensprozesses gelten. Diese Ideen – insbesondere Werbeslogans, Texte, Illustrationen, Grafiken oder Werbemittel – sind geschützt, sofern sie originär und prägend für die Vermarktungsstrategie sind.
2.5 Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen des Konzeptes präsentierten Ideen weder außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu nutzen noch nutzen zu lassen.
2.6 Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass ihm bereits vor der Präsentation ähnliche Ideen vorlagen, hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach Präsentation per E-Mail mitzuteilen und durch geeignete Belege nachzuweisen.
2.7 Erfolgt keine derartige Mitteilung, gilt die präsentierte Idee als neu. Verwendet der Kunde diese, wird angenommen, dass die Agentur daran einen wesentlichen Anteil hat.
2.8 Der Kunde kann sich von den Verpflichtungen gemäß Punkt 2 durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zzgl. 20 % USt befreien. Die Befreiung wird erst mit vollständigem Zahlungseingang wirksam.
3.3 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig und vollständig alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und informiert auch über nachträglich bekannt werdende Umstände. Mehraufwand aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder geänderter Angaben trägt der Kunde.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm bereitgestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf mögliche Rechte Dritter zu prüfen und deren freie Nutzbarkeit zu gewährleisten. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestelltes Material. Wird die Agentur von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde sie schad- und klaglos und ersetzt sämtliche dadurch entstehende Kosten, insbesondere für Rechtsvertretung.
3.5 Der Kunde trägt die Verantwortung, die rechtliche Zulässigkeit der Leistungen (insbesondere in wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlicher Hinsicht) zu prüfen. Die Agentur führt lediglich eine Grobprüfung anhand öffentlich zugänglicher Quellen durch. Eine Haftung der Agentur bei leichter Fahrlässigkeit oder nach erfolgter Warnung ist ausgeschlossen, sofern die Inhalte vom Kunden vorgegeben oder freigegeben wurden. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte gilt Punkt 3.4 sinngemäß.
4.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen, sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen oder Leistungen vollständig zu substituieren („Fremdleistungen“).
4.2 Fremdleistungen erfolgen entweder im eigenen Namen oder – nach vorheriger Information – im Namen des Kunden. Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und stellt deren fachliche Qualifikation sicher.
4.3 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden bekannt gemacht wurden und über die Vertragslaufzeit hinausreichen, gehen in die Verantwortung des Kunden über, auch im Falle einer Vertragskündigung aus wichtigem Grund.
5.1 Die Agentur ist nicht verpflichtet, digitale Daten (insbesondere Layoutdaten) an den Kunden herauszugeben. Eine Überlassung bedarf gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
5.2 Ohne ausdrückliche Vereinbarung erwirbt der Kunde keine Rechte an Layoutdaten.
5.3 Vom Kunden erhaltene digitale Daten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur an Dritte weitergegeben oder verändert werden.
5.4 Für Schäden, die durch die Verwendung der bereitgestellten Daten entstehen – sei es durch inhaltliche oder technische Mängel oder durch Viren –, übernimmt die Agentur keine Haftung.
6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart und schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse führen zum Ruhen der Leistungspflichten für deren Dauer. Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt.
6.3 Gerät die Agentur in Verzug, kann der Kunde nur zurücktreten, nachdem er schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese ergebnislos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.1 Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird;
b) der Kunde trotz Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen wesentliche Vertragspflichten verletzt (z. B. Zahlungsverzug, fehlende Mitwirkung);
c) berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und er trotz Aufforderung keine Vorauszahlung oder Sicherheit leistet.
7.2 Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn die Agentur trotz Abmahnung und angemessener Nachfrist von mindestens 14 Tagen wesentliche Vertragspflichten verletzt.
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
8.2 Angeführte Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn absehbar ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen. Erhöht sich der Aufwand um weniger als 15 %, gilt eine gesonderte Verständigung nicht als erforderlich und diese Mehrkosten können in Rechnung gestellt werden.
8.3 Für alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, hat der Kunde ein angemessenes Entgelt zu zahlen. Dies gilt insbesondere für Mehrleistungen aufgrund von nachträglichen Änderungswünschen.
8.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
9.1 Rechnungen der Agentur sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
9.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten verrechnet.
9.3 Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
10.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen von ihr erstellten Werbemitteln und bei allen Veröffentlichungen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz in geeigneter Form (z. B. Website, Präsentation) zu nennen. Ein Widerspruch des Kunden ist nur aus wichtigen Gründen zulässig.
11.1 Die Agentur haftet dem Kunden für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich bei Personenschäden.
11.2 Die Agentur übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.
11.3 Ansprüche des Kunden verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber binnen drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.
11.4 Der Kunde hat das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.
11.5 Werden Leistungen der Agentur vom Kunden trotz erkennbarer Mängel genutzt, beschränkt sich die Haftung der Agentur auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer Rüge und Unterlassung der Nutzung nicht entstanden wäre.
12.1 Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
12.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung automatisationsunterstützt verarbeitet und gespeichert werden. Die Agentur beachtet hierbei die Bestimmungen des Datenschutzrechts.
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
13.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR sowie des UN-Kaufrechts.
13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in Wien.
13.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.